Hinweis:
Aufgrund einer Rechtsänderung wurde der bisherige Vermittlungsgutschein ab 01.04.2012 durch den "Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - AVGS" ersetzt.Alle Arbeitssuchenden können jetzt ab dem Zeitpunkt der Arbeitssuchendmeldung
(z.B. sofort nach Erhalt der Kündigung) den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten.
Ein Leistungsbezug und eine Wartezeit sind dafür nicht mehr notwendig.
Ihr Fallmanager entscheidet über Ihren Antrag nach Ermessen.
Empfänger von Arbeitslosengeld I haben nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug einen Rechtsanspruch auf den AVGS.
____________________________________________________________________
Willkommen

"private" Arbeitsvermittlung / Headhunter / Kopfjäger
Auch mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS
Sie wünschen einen „privaten“ Arbeitsvermittler ?
Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Wir sind persönlich für Sie da. Egal ob als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, Sie werden bei uns bestens und rundum betreut.
Als private Arbeitsvermittlung bieten wir ausschließlich erfolgsbezogene vergütete Arbeitsvermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung nach § 45 Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch an.
Grundlage hierzu ist der Aktivierung- und Vermittlungsgutschein kurz AVGS genannt.
Sollten Sie keinen Anspruch auf einem AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) haben, so können Sie uns trotzdem mit erfolgsbezogener Vergütung in Anspruch nehmen.
Wussten Sie eigentlich, dass ein „privater“ Arbeitsvermittler nur bei Erfolg sein Honorar erhält? Er darf weder Gebühren noch einen Vorschuss verlangen, egal wie viel bzw. wie lange er für Sie tätig war. Nur bei erfolgreicher Vermittlung steht ihm ein Honorar zu.
Sie wünschen einen Headhunter ?
Auch dann Sie bei uns genau richtig.
Treffen Sie mit uns in das schwarze der Scheibe. Sie suchen einen Mitarbeiter mit allen Qualifikation, 30 Jahre alt, bereit zu kostenlosen Überstunden, der sein Geld noch mitbringen muss ?
Dann melden Sie sich bitte bei unsren Mitbewerbern.
Sie können uns als Headhunter beauftragen und wir finden für Sie passgenaue Kandidaten. Bitte beachten Sie, die Mindesteinkommensgrenze beträgt 60.000,-€ damit wir als Kopfjäger für Sie tätig werden.
„Wir vermitteln …mehr Erfolg“
Um diesen Erfolg zu gewährleisten, möchten wir Ihr Unternehmen sowohl als auch den Bewerber persönlich kennen lernen. Dies hilft uns wiederum eine vollständige sowie Zielgerechte Bewerbervorauswahl, nicht nur nach den fachlichen Qualifikationen der Bewerber durchzuführen, sondern auch unter Berücksichtigung des gesamten Umfeldes.
„News rund um
die Wirtschaft"
Arbeitsvermittlung Headhunter Stellengesuch Stellenangebot Stellenvermittlung Umzug neuer Arbeitsplatz
Heinsberg-Arbeitsvermittlung
Arbeitsvermittler im Kreis Heinsberg - Aachen - Düren -Köln
Auch Bundesweit sind wir "persönlich" für Sie da. Arbeitsvermittlung und Personalberatung aus einer Hand. Für Spezialfälle stehen wir Ihnen auch als Headhunter zur Verfügung.
Ihr Jobdiscounter Bianca Kramp " private " Arbeitsvermittlung
Das könnte Sie auch interessieren….
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------