Hinweis:

Aufgrund einer Rechtsänderung wurde der bisherige Vermittlungsgutschein ab 01.04.2012 durch den "Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - AVGS" ersetzt.

Alle Arbeitssuchenden können jetzt ab dem Zeitpunkt der Arbeitssuchendmeldung
(z.B. sofort nach Erhalt der Kündigung) den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten.

Ein Leistungsbezug und eine Wartezeit sind dafür nicht mehr notwendig.

Ihr Fallmanager entscheidet über Ihren Antrag nach Ermessen.

Empfänger von Arbeitslosengeld I haben nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug einen Rechtsanspruch auf den AVGS.



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Willkommen


 

"private" Arbeitsvermittlung / Headhunter / Kopfjäger

Auch mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS

  

Sie wünschen einen „privaten“ Arbeitsvermittler ?

Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Wir sind persönlich für Sie da. Egal ob als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, Sie werden bei uns bestens und rundum betreut.  

Als private Arbeitsvermittlung bieten wir  ausschließlich erfolgsbezogene vergütete Arbeitsvermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung nach § 45 Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch an.


Grundlage hierzu ist der Aktivierung- und Vermittlungsgutschein kurz AVGS genannt.


Sollten Sie keinen Anspruch auf einem AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) haben, so können Sie uns trotzdem mit erfolgsbezogener Vergütung in Anspruch nehmen.


Wussten Sie eigentlich, dass ein „privater“ Arbeitsvermittler nur bei Erfolg sein Honorar erhält? Er darf weder Gebühren noch einen Vorschuss verlangen, egal wie viel bzw. wie lange er für Sie tätig war. Nur bei erfolgreicher Vermittlung steht ihm ein Honorar zu.

 

Sie wünschen einen Headhunter ?

Auch dann Sie bei uns genau richtig.

Treffen Sie mit uns in das schwarze der Scheibe. Sie suchen einen Mitarbeiter mit allen Qualifikation, 30 Jahre alt, bereit zu kostenlosen Überstunden, der sein Geld noch mitbringen muss ?

Dann melden Sie sich bitte bei unsren Mitbewerbern.

Sie können uns als Headhunter beauftragen und wir finden für Sie passgenaue Kandidaten. Bitte beachten Sie, die Mindesteinkommensgrenze beträgt 60.000,-€ damit wir als Kopfjäger für Sie tätig werden.

 

„Wir vermitteln …mehr Erfolg“

Um diesen Erfolg zu gewährleisten, möchten wir Ihr Unternehmen sowohl als auch den Bewerber persönlich kennen lernen. Dies hilft uns wiederum eine vollständige sowie Zielgerechte  Bewerbervorauswahl, nicht nur nach den fachlichen Qualifikationen der Bewerber durchzuführen, sondern auch unter Berücksichtigung des gesamten Umfeldes.


Unsere Dienstleistung setzt Vertrauen und Verantwortung voraus. Diese Verantwortung und das Vertrauen welches suchende Unternehmen und Bewerber an uns übergeben, möchten wir zu 100% rechtfertigen. Auch bei uns heißt es „ Zeit ist Geld“. Wir nehmen uns …mehr Zeit für eine persönliche, ausführliche und umfangreiche Beratung.


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Auch Bundesweit sind wir "persönlich" für Sie da. Arbeitsvermittlung und Personalberatung aus einer Hand. Für Spezialfälle stehen wir Ihnen auch als Headhunter zur Verfügung.

Ihr Jobdiscounter Bianca Kramp " private " Arbeitsvermittlung


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Dies ist die Homepage vom Jobdiscounter Bianca Kramp private Arbeitsvermittlung aus Heinsberg (Nordrhein-Westfalen). Der Jobdiscounter Bianca Kramp private Arbeitsvermittlung ist seit dem 01.04.2011 24:00:00 mit neuer Internetstruktur und Inhalten auf den Nr. 1 Marktplätzen eingetragen und ist im Firmenverzeichnis Heinsberg hinterlegt. Im Branchenbuch Heinsberg ist der Jobdiscounter  private Arbeitsvermittlung unter anderem eingetragen unter den Branchen Arbeitsvermittlung, Arbeitsvermittler, Arbeitslosengeld, Aktivierungs-und Vermittlungsgutschein und AVGS, Stellenvermittler, private Arbeitsvermittlung deutschland. Sämtliche Inhalte, einschließlich der folgenden Telefonnummer 024526879669 und der Faxnummer 02452-6879481, wurden vom Job_Discounter Bianca Kramp private Arbeitsvermittlung dem Job-Discounter in Heinsberg eingetragen. Die letzte Änderung erfolgte heute um 12:04:18 Ortszeit. Job-Discounter Bianca Kramp private Arbeitsvermittlung arbeitet unter anderem mit dem AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein). Honorare für Selbstzahler werden individuell  besprochen und festgelegt. Ratenzahlung ist möglich! Den Job-Discounter Bianca Kramp private Arbeitsvermittlung können Sie bewerten indem Sie eine E-Mail mit Ihrer Bewertung an info@Job-Discounter.de senden